Ist Altersvorsorge über Versicherungsprodukte wirtschaftlich sinnvoll?

Seit Jahrzehnten wird insbesondere in Deutschland der Begriff „Altersvorsorge“ in Verbindung mit kapitalbildenden Versicherungsprodukten gebracht. Hintergrund dafür sind die aus der Vergangenheit herrührenden Assoziationen einer konservativen, d.h. risikoarmen Kapitalbildung.

Diese sicherheitsorientierte Anlageform in Gestalt einer „Kapitallebensversicherung“ war in der Vergangenheit Anlass für Millionen von Versicherungsnehmern dieses Produkt für die Altersvorsorge zu verwenden. Nachdem das Zinsniveau an den Kapitalmärkten insbesondere zwischen 2009-2022 ein historisch niedriges Niveau erreicht hatte, ist es den deutschen Lebensversicherern seitdem nicht mehr möglich bei Neuverträgen objektiv vertretbare Garantieverzinsungen nach Kosten zu gewähren, da diese in Verbindung mit einer konservativen Kapitalanlageverpflichtung nicht mehr erwirtschaftet werden können. Garantieversprechen deutlich unterhalb der Inflationsrate sind bei klassischen Altersvorsorgeprodukten deshalb die Folge.

Angeboten wurden deshalb im Wesentlichen sogenannte „Fondsgebundene“ Lebens- bzw. Rentenversicherungen. Außerdem wurden die einkommensteuerlichen Rahmenbedingungen seit dem Jahr 2005 wesentlich verändert. Sogenannte „staatlich geförderte“ Rentenversicherungsprodukte, die unter der Bezeichnung „Riester-Rente“, „Rürup-Rente“ vermarktet wurden, suggerieren seitdem steuerliche Vorteile. Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge sollen zusätzlich phasenweise sozialabgabenrechtliche Entlastungen die Entscheidung für den Abschluss einer Rentenversicherung erleichtern.

Folgende Fragestellungen sind deshalb aus objektiver Sicht in diesem Beratungssegment im Sinne der Mandanten regelmäßig zu klären:

  • Sind bestehende kapitalbildende Versicherungsverträge nach regelmäßig hohen Produktkosten ggf. aufgrund von vorteilhaften alten Vertragsbedingungen im Vergleich zu aktuellen verbraucherfreundlichen Geldanlageprodukten erhaltenswert oder ist eine Beitragsfreistellung oder Kündigung der Verträge wirtschaftlich sinnvoller?
  • Rechtfertigen einkommensteuerliche und teilweise sozialabgabenbezogene Entlastungen in der Ansparphase die regelmäßig damit verbundenen Belastungen in der Rentenphase (Riester-, Rürup-Rentenversicherungen, betriebliche Altersvorsorge)?
  • Mit welcher nach objektiven Maßstäben berechneten Nettorendite (nach Produktkosten, Steuern und sonstigen relevanten Rahmenbedingungen) bezogen auf die einbezahlten Beiträge kann bestenfalls gerechnet werden? Wie hoch ist die garantierte Nettorendite?
  • Gibt es ggf. innovative Altersvorsorgeprodukte der Versicherungswirtschaft, die aus objektiver Sicht gegenüber verbraucherfreundlichen Geldanlageprodukten unter bestimmten Voraussetzungen vorteilhafter abschneiden?

Top