Todesfallabsicherung

Die Absicherung des biometrischen Risikos Todesfall ist zwar keine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Sie gehört jedoch zu den wenigen Risiken, die aus objektiver Sicht versicherungswürdig ist, wenn beispielsweise finanzielle Verantwortung für Familienangehörige in größerem Umfang besteht (wirtschaftlich unselbständige Kinder, Ehe-/Lebenspartner, Gewährleistung von Darlehensverpflichtungen, …). Aus wirtschaftlicher Sicht sind sogenannte selbständige Risikolebensversicherungstarife (RILV) kombinierten Versicherungsprodukten vorzuziehen. Mit Hilfe von professioneller Vergleichssoftware, die vollständige Recherchegrundlagen zu den in Deutschland angebotenen privaten RILV-Tarifen ermöglicht, können durch die Kanzlei Briegel in Verbindung mit langjähriger Berufserfahrung objektive Vergleiche angestellt werden.

Damit verbunden stellen sich häufig folgende Fragen:

  • Welche Absicherungshöhe ist nach individueller Bedarfsermittlung objektiv angemessen?
  • Inwieweit können abgesicherte Leistungen aus bestehenden kombinierten Versicherungsverträgen (z.B. Kapitallebensversicherung, betriebliche Altersvorsorge) bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt werden? Können teure Zusatzversicherungen (z.B. Unfalltod) in bestehenden Verträgen gekündigt werden ohne den ggf. vorteilhaften Hauptvertrag zu gefährden?
  • Was muss ich bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen vor Antragsstellung in jedem Fall beachten? Werde ich bei Risikovoranfragen von der Kanzlei Briegel unterstützt?
  • Wie kann ich aufgrund aktuell gültiger steuerlicher Regelungen bei der Vertragsgestaltung Erbschaftsteuer im potentiellen Todesfall für die Hinterbliebenen vermeiden?

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