Honorarberatung München – Das sollten Sie wissen

Honorarberatung – eine missverständliche Bezeichnung

Das Wort „Honorar“ begegnet uns seit Jahrzehnten hauptsächlich im Zusammenhang mit Vergütungen von Dienstleistungen sogenannter „freier Berufsgruppen“ wie beispielsweise Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Architekten, etc. Der Begriff "Beratung" hingegen wird i.d.R. in Verbindung mit dem dazugehörigen Thema verwendet, z.B. Steuerberatung, Finanzberatung oder Ernährungsberatung.

Folgerichtig könnte man erwarten, dass sich eine "Honorarberatung" mit der Beratung der freiberuflich tätigen Berufsgruppen hinsichtlich ihrer Honorargestaltung gegenüber Ihren Kunden befasst. Dies ist jedoch nicht der Fall. Gemeint ist vielmehr eine Beratungsdienstleistung, bei der ein Finanz-, Vermögens- oder Darlehensberater keine Provisionen von Produktanbietern erhält, sondern stattdessen produktanbieterunabhängig auf Honorarbasis ausschließlich vom Beratungsempfänger für eine objektive Beratungsleistung vergütet wird.

Es geht also nicht um das Thema sondern um die Art und Weise wie abgerechnet wird.

Wann ist Honorarberatung neutral und unabhängig?

Von einer qualifizierten objektiven Finanz- und Versicherungsberatung kann regelmäßig nicht ausgegangen werden, wenn bislang auf Provisionsbasis tätige Vermittler inhaltlich lediglich Finanz- und Versicherungsprodukte ohne Abschlusskosten vermitteln und teilweise die Kostenersparnis gegenüber einem Tarif mit Abschlusskosten in Form eines Honorars verlangen.

Neben langjähriger Berufserfahrung in den diversen Finanzdienstleistungssegmenten sollten vielmehr analytische Fähigkeiten aufgrund der produktunabhängigen Ausbildung (z.B. Hochschulstudium mit entsprechendem Bezug zur Finanz- und Versicherungsbranche) vorhanden sein und eingesetzt werden, um die Vertragsbedingungen in Hinblick auf die zuvor ernsthaft und vollständig ermittelten Bedarfe der Mandanten zu prüfen. Nicht selten sind nämlich viele Finanz- und Versicherungsprodukte nach erfolgter Analyse nicht geeignet, unabhängig davon, ob sie mit oder ohne Abschlusskosten angeboten werden.

Nachdem sich der Begriff „Honorarberatung“ in den beiden von der Politik benannten Berufszulassungen „Honorar-Finanzanlagenberater“ und „Honorar-Immobiliardarlehensberater“ etabliert hat, ist jedoch Vorsicht geboten! Bei der Auswahl eines Honorarberaters sollte bei Onlinerecherche über die einschlägigen Suchmaschinen beispielsweise unter dem Stichwort „Honorarberatung München“ oder „Honorarberater München“ im Impressum des jeweiligen Anbieters geprüft werden, ob sämtliche dort anzugebenden Zulassungen den gewählten Aussagen auf der Homepage (Unabhängigkeit, Neutralität,…) entsprechen oder ob es sich - wie leider nicht selten der Fall - um ehemalige Makler handelt, die nur in Teilbereichen eine Honorarberaterzulassung vorhalten, in anderen Teilbereichen jedoch als Vermittler auf Provisionsbasis tätig sind.

Häufig anzutreffende Zulassungskombinationen sind der Honorar-Finanzanlagenberater gem. § 34 h GewO in Kombination mit dem Versicherungsvermittler gem. §34 d Abs. 1 GewO. In dieser Kombination kann nicht von einer objektiven Beratung im Zusammenhang mit Fragen zu Versicherungen ausgegangen werden. Im Versicherungsbereich ist nämlich der bereits seit Jahrzehnten unter der Bezeichnung „Versicherungsberater“ allein auf Honorarbasis tätige objektive Berater mit Rechtsberatungserlaubnis im außergerichtlichen Bereich etabliert und mittlerweile unter der Zulassungsbezeichnung §34d Abs. 2 GewO im Impressum verifizierbar.

Sollten abgesehen von den o.g. Ausführungen im Beratungsprozess gar unternehmerische Zusammenhänge zwischen der Honorarberatung und der Produktvermittlung auf Provisionsbasis ans Tageslicht kommen, sollte jedem klar sein, dass dies nichts mit objektiver Beratung zu tun haben kann.

Ursprung und Entstehung der "Honorarberatung"

Der Begriff „Honorarberatung“ ist ein Kunstbegriff, der in Zusammenhang mit den letzten beiden größeren Finanzkrisen (2002/2003 sowie 2008/2009) von Maklerseite kreiert wurde. Hintergrund waren enttäuschte Erwartungen vieler Verbraucher in zuvor über (provisionsabhängige oder bei den Produktanbietern angestellt tätige) Vermittler abgeschlossene kapitalbildende Verträge der Versicherungswirtschaft und Bankenlandschaft. Gemeint war mit „Honorarberatung“ eine Finanzberatungsleistung zu etablieren, bei der seitens der Produktanbieter auf Provisionen und sonstige Vergütungen gegenüber dem Vermittler verzichtet wird, um den Zusammenhang zwischen Beratung und Vertragsabschluss zu durchbrechen.

Außerdem sollte über diesen Ansatz das Vertrauen der zu Recht misstrauischen Verbraucher in Finanz- und Versicherungsprodukte zurückzugewonnen werden. Der Honorarberater sollte wie in den freien Berufen (Rechtsanwälte, Steuerberater, etc.) üblich stattdessen allein für seine Arbeitszeit bezahlt werden, die mit der Beratung zusammenhängt.

Die Versicherungsbranche war zunächst bereit bei wenigen kapitalbildenden Produkten (insbesondere bei Renten- und Lebensversicherungen) sowie vereinzelt auch bei reinen Risikoversicherungen (z.B. Berufsunfähigkeits- und Sachversicherungen) unter der Bezeichnung „Honorartarif“ oder „Nettotarif“ Produkte anzubieten, bei denen auf die üblicherweise in die Beitragskalkulation eingearbeiteten Abschlusskosten für den Vermittler verzichtet wird.

Im Bereich der von Bankenseite und selbständigen Anlageberatern vertriebenen offenen Investmentfonds (insbesondere Aktien- und Rentenfonds) etablierten sich börsengehandelte Investmentfonds (Exchange Traded Funds, abgekürzt ETFs), die ohne die im Investmentfondssegment zuvor üblichen Abschlusskosten (Ausgabeaufschläge von bis zu 5% bezogen auf den Anlagebetrag) und ohne die zuvor intransparenten laufenden Gebühren für den Vermittler (Kickback-Provisionen) auskommen. Über kostengünstige Onlinebanken können ETFs stattdessen zu niedrigen Transaktionskosten ge- und verkauft werden und vermeiden dadurch den ansonsten nicht unerheblichen Renditeverlust auf Seiten der Anleger. Letztlich entstanden kapitalbildende Versicherungsprodukte, die die o.g. ETFs in unterschiedlichem Umfang berücksichtigen und unter dem Aspekt Kostenersparnis beworben werden.

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