Berufsunfähigkeitsabsicherung

Die Absicherung des biometrischen Risikos Berufsunfähigkeit (BU) ist zwar keine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Sie gehört jedoch zu den wenigen Risiken, die aus objektiver Sicht versicherungswürdig ist, wenn ein Versicherungsvertrag zu vertretbaren Konditionen, d.h. ohne wesentliche Risikoausschlüsse vereinbart werden kann und die Beitragshöhe nach objektiven Maßstäben im Verhältnis zum abgesicherten Risiko steht. Mit Hilfe von professioneller BU-Versicherungssoftware, die Recherchen zu Leistungsdetails der in Deutschland angebotenen privaten BU-Tarife ermöglicht, können durch die Kanzlei Briegel in Verbindung mit langjähriger Berufserfahrung objektive Vergleiche angestellt werden.

Damit verbunden stellen sich häufig folgende Fragen:

  • Über welche Institutionen (z.B. gesetzliche Rentenversicherung, berufsständisches Versorgungswerk) bestehen ggf. schon Anwartschaften auf Risikoabsicherung im Falle der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit? Sind diese ggf. ausreichend bzw. unter welchen Voraussetzungen bieten sie Versicherungsschutz?
  • Sprechen meine Vermögens- und Einkommensverhältnisse für eine private ergänzende Versicherungslösung oder kann ich darauf verzichten? Welche Absicherungshöhe ist nach objektiven Maßstäben für mich angemessen?
  • Was muss ich bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen vor Antragsstellung in jedem Fall beachten? Werde ich bei Risikovoranfragen von der Kanzlei Briegel unterstützt?
  • Welche konkreten Tarife sind für meinen Beruf aus objektiver Sicht vor Risikoprüfung geeignet?
  • Ist mein bestehender privater BU-Versicherungsschutz objektiv betrachtet sinnvoll bzw. sind Vertragsänderungen oder Ergänzungen angebracht und möglich?
  • Falls aus gesundheitlichen Gründen (aktuell) für mich keine BU-Absicherung möglich ist, welche Alternativen sind nach objektiven Maßstäben vertretbar?

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