
"Unser Beratungsansatz:
Je größer die Vielfalt und Komplexität von Finanz-, Versicherungs- und Immobilienprodukten sowie im Sozialversicherungsrecht wird, desto wichtiger ist eine fachlich fundierte, objektive und nachvollziehbare Beratung. Denn wer in der Finanzindustrie und Immobilienwirtschaft als Berater auftritt, ist häufig zugleich Verkäufer oder Vermittler und wird unmittelbar oder mittelbar von Produktanbietern vergütet. Die Kanzlei Briegel verfolgt bewusst einen anderen Ansatz: Im Mittelpunkt stehen ausschließlich die Interessen und Ziele ihrer Mandanten – ohne eigene Vertriebs- oder Vermittlungsinteressen.
Die Beratung stützt sich zu 100 Prozent auf klar geregelte Beratungs- und Rechtsdienstleistungsbefugnisse: als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO, als Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO, als Honorar-Immobiliardarlehensberater nach § 34i Abs. 5 GewO sowie als Rentenberater im Rahmen der vom Bundesamt für Justiz beaufsichtigten Rechtsdienstleistung. Hinzu kommen die akademische Ausbildung von Alexander Briegel zum Diplom-Kaufmann an der Universität Mannheim, des Immobilienökonoms (IREBS) und rund 30 Jahre Berufserfahrung. So erhalten Unternehmen, Freiberufler, Selbstständige und Privatpersonen qualifizierten Rat zu Fragestellungen im Bereich Kapitalanlagen, betrieblicher Altersvorsorge, privater Versicherungen, ausgewählter Fragestellungen im Sozialversicherungsrecht und Immobilien – objektiv in der Bewertung und konsequent aus der Perspektive der Mandanten.


