Rentenberatungsleistungen für Unternehmen

Beratungsschwerpunkte

  • Einrichtung und Restrukturierung von Versorgungszusagen und Versorgungsordnungen (GGF-Versorgung und Mitarbeiterversorgungen)
  • Professionelle Unterstützung bei Ausgleichsminderung bei vorzeitiger gesetzlicher Altersrente (§187a SGB VI)
    • Das Problem:
      ▪ Klassische Kündigungen sind rechtlich riskant und beschädigen das Arbeitgeber-Image. Auslaufende Altersteilzeitmodelle hinterlassen Lücken, und reine Abfindungen fließen oft ungesteuert ab, ohne den Mitarbeitern eine echte Brücke in den Ruhestand zu bauen.
      ▪ Gefahr von teuren Kündigungsschutzprozessen.
    • Beratungsinhalt: Beratung der HR, wie Abfindungen steueroptimiert und sozialversicherungsfrei direkt als Sonderzahlungen nach § 187a SGB VI in die DRV eingezahlt werden können (vollständiger oder teilweiser Arbeitgeber-Zuschuss). Dadurch können im Unternehmen durch den gezielten Einsatz von § 187a SGB VI Abfindungskosten gesenkt und gleichzeitig der rechtssichere, einvernehmliche Austritt der Mitarbeiter ermöglicht werden.
  • Professionelle Unterstützung im Statusfeststellungsverfahren
    • Seit 2026 hat sich die Dynamik in der Statusberatung durch neue Gesetzgebungsverfahren (Referentenentwurf zur „Neuen Selbstständigkeit“), die Ausweitung von KI-gestützten Prüftools der DRV (wie „KIRA“) und das Ablaufen wichtiger Fristen drastisch verschärft. Die DRV legt Kriterien im Rahmen von Betriebsprüfungen (§ 28p SGB IV) zunehmend enger aus.
    • Das Problem für Geschäftsführer & HR-Verantwortliche im Mittelstand (KMU)
      ▪ Unternehmen haften bei einer Betriebsprüfung persönlich und gesamtschuldnerisch für nachgeforderte Sozialversicherungs-beiträge der letzten 4 Jahre. Rutscht die Firma dadurch in die Insolvenz, droht Geschäftsführern die Durchgriffshaftung sowie strafrechtliche Konsequenzen (§ 266a StGB).
      ▪ Beratungsleistung: Risiko-Prävention durch „Compliance-Audit“ vor der nächsten regulären Betriebsprüfung).

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